Mehr Mitsprache für Bürgerinnen und Bürger | PM

PM – Margit Stumpp: „Mehr Mitsprache für Bürgerinnen und Bürger“

Rechte von Kreis- und Gemeinderäten ebenfalls gestärkt
Gestern hat der Landtag in Stuttgart, leider nur mit grün-roter Mehrheit, die Änderung der Gemeindeordnung
beschlossen. Im Vordergrund steht das Thema Bürgerbeteiligung. Obwohl die Einigung zu
Bürgerbeteiligung auf eine interfraktionelle Vereinbarung aus dem Jahr 2013 zurückgeht, gab es im
Parlament keine Zustimmung der CDU.
„Damit setzen wir eines der zentralen Anliegen der grün-roten Landesregierung um: die Stärkung der
direkten Demokratie und die gleichzeitige Stärkung der repräsentativen Demokratie,“ bekräftigt Margit
Stumpp das Ziel der Reform.“Mit dem Gesetz erleichtern wir Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf
kommunaler Ebene und wir machen die Arbeit in den Gemeinderäten und Kreistagen für die Bürgerinnen
und Bürger/Einwohner transparenter. Gleichzeitig werden die Mitwirkungsrechte der gewählten Rätinnen
und Räte gestärkt.“
Mit der Novellierung der GemO und der LKrO gibt die Landesregierung den Kommunen ein Regelwerk für
moderne Mitbestimmung an die Hand, mit dem die Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger in den
Kommunen angemessen abgebildet wird. Die Stärkung der direkten Demokratie steht dabei nicht im
Widerspruch zur repräsentativen Demokratie. Im Gegenteil: Die gewählten Gemeinderätinnen und -räte
und Mitglieder des Kreistags erhalten durch die Novellierung des Gesetzes mehr Mitspracherechte.
„Dafür haben wir lange gestritten und viel Überzeugungsarbeit geleistet“, erklärt Stumpp. „Bürgerinnen
und Bürger haben jetzt weit bessere Möglichkeiten, Entscheidungen herbeizuführen und die Entwicklung
ihrer Stadt bzw. Gemeinde mitzubestimmen. Es lohnt sich wieder, sich zu interessieren und zu engagieren.“
Damit ist die Reform der Gemeindeordnung auch ein starkes Signal gegen Politikverdrossenheit. Die
Ausrede „Wir können ja doch nichts ändern.“ hat auf kommunaler Ebene keine Gültigkeit mehr. Das war
ein wesentliches Ziel der GAR.

PM – Margit Stumpp: „Die Räte entscheiden“

Die Landesregierung hat bei der Reform der Gemeindeordnung das Medium als
Pflichtveröffentlichung benannt, mit dem die meisten BürgerInnen erreicht werden. Das ist das
Internet. Man mag bedauern, dass es nicht mehr die Zeitung oder das Amtsblatt ist, die Kritik an
dieser Entscheidung trifft das Medienverhalten der BürgerInnen und Bürger. Wer „Bürgernähe“
ernst nimmt, kann sie nachvollziehen.
Keine Gemeinde oder Stadt muss deswegen auf das Veröffentlichen im Amtsblatt oder in der
Zeitung verzichten. Diese Entscheidung liegt bei den Räten und diese wissen sehr gut
einzuschätzen, wie sie die Bevölkerung vor Ort in ihrer ganzen Breite erreichen. Deswegen
veröffentlichen die meisten Gemeinden Beschlüsse jetzt schon im Internet, es ändert sich de facto
also gar nichts.
Dieser „Hype“ um das Veröffentlichen zeigt aber Eines: Der örtliche Mandatsträger der Opposition
hat klug einen Teilaspekt der Gesetzesänderung aufgegriffen, auf den die Presse bestimmt
anspringt, weil sie ihre Interessen berührt.
Der Presse war nicht wichtig, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden. Aber
mir. Weil wir als Grüne und Alternativen in den Räten und als Grüne Partei lange dafür gestritten
haben. Es war auch nicht wichtig, dass die Gegner, dazu zählt auch oben Genannter, vor dem
Willen der BürgerInnen offenbar Angst haben und diese Änderung mit allen zur Verfügung
stehenden Mitteln zu verhindern suchten.
Bis dato lag Baden-Württemberg in Sachen Bürgerbeteiligung im bundesdeutschen Vergleich
gaaaanz weit hinten, jetzt liegen wir wenigstens im guten Mittelfeld. Es gibt noch Luft nach oben.
Weil meine Pressemitteilungen meistens gekürzt werden, üblicherweise um Passagen, die
wichtige „Kunden“ kritisieren, habe ich mich in der vorherigen Pressemitteilung auf das mir
Wichtige beschränkt. Jetzt wurde eine solche PM jetzt durch die Presse ergänzt. Zum ersten Mal!
Voilá. Ich habe auch eine Meinung zu Mitteilungen und verstecke sie nicht.

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Bildquelle:

Foto: Awaya Legends/flickr.com (CC BY-SA 2.0)