Stellungnahme „Streichung von Ortsumfahrungen“ – Regionalverband 3. August 2022 Stellungnahme Antrag „Streichung von Ortsumfahrungen“ – Regionalverbandsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Der Erhalt von Boden hat [] eine entscheidende Rolle bei der Anpassung an die Auswirkungen desKlimawandels.“ Diese Formulierung findet sich in mehreren Varianten in den Begründungsabschnitten des vorliegenden Regionalplans, sie ist richtig und wichtig. Boden ist das einzige Wirtschaftsgut, das nicht vermehrbar ist, gerade deswegen müssen wir dem Erhalt von Boden viel mehr Gewicht geben, als dies in der Vergangenheit geschehen ist. Als Begründung dafür könnte ich jetzt eher abstrakte Ziele wie „Fit for fiftyfive“ der EU oder die drohende Getreideknappheit, nicht nur durch die hybride Kriegsführung Putins, sondern durch weitreichende Dürreausfälle nennen. Für uns in Ostwürttemberg scheinbar weit weg. Aber nur scheinbar. Auch bei uns wurden diese Wochen täglich neue Spitzentemperaturen gemessen. Auch bei uns wird das Wasser knapp. Auch bei uns leiden die Menschen unter der Hitze, insbesondere ältere Menschen haben Gesundheitsprobleme und wir können hier im Sitzungssaal nur bei erträglichen Temperaturen tagen, weil die Klimaanlage läuft. Ob ausschließlich mit Strom aus Wind und Sonne? Wer weiß. Gerade weil die Klimakrise lange ignoriert wurde, ist jetzt konsequentes Handeln notwendig. Dazu gehört auch, den Neubau von Straßen kritisch zu überprüfen. Wir haben das dichteste Straßennetz weltweit. Der Verkehr auf diesen Straßen verbraucht Flächeverbraucht Energiebelastet Luft und Klima undverursacht Lärm. Abgase und Lärm belasten AnwohnerInnen, das ist unbestritten. Allerdings stellt sich die Frage, wir groß die Entlastung durch den Bau von Ortsumfahrungen tatsächlich ist, ob Probleme nicht nur verlagert werden und ob es nicht andere wirksame Maßnahmen gibt, um AnwohnerInnen zu entlasten. Das sind schwierige Abwägungsprozesse, die vor allem vor Ort diskutiert werden sollten. Denn Ortsumfahrungen müssen nicht im Regionalplan verankert werden, sie können kommunal geplant und initiiert werden, das ist das Eine. Zum Anderen stehen die genannten Ortsumfahrungen dem selbst gesetzten Ziel entgegen: „Durch die Regelungen des Regionalplans soll [] dem Klimawandel entgegengewirkt, die Klimaanpassungforciert und die Folgen des Klimawandels abgemildert werden.“ Deswegen beantragen wir, die OUen B 466 (2-streifiger) Neubau OU SöhnstettenL 1164 (2-streifiger) Neubau OU GerstettenL 1164 / L 1229 (2-streifiger) Neubau OU GussenstadtL 1165 (2-streifiger) Neubau OU EssingenL 1168 (2-streifiger) Neubau OU Ober- und NiederstotzingenL 1082 (2-streifiger) Neubau Südumgehung HohenmemmingenL 1084 OU Elchingen aus dem Vorschlag zur Umsetzung regionalbedeutsamer Straßenmaßnahmen zu streichen (S.121) Diese Maßnahmen stehen allesamt dem Ziel des Klima- und Bodenschutzes entgegen. Auch das Prinzip Erhalt vor Neubau wird konterkariert. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind der Meinung, dass es Situationen gibt, wo Anwohnerinnen und Anwohner so stark durch den Durchgangsverkehr belastet und gefährdet sind, dass OUen sinnvoll sind und gebaut werden sollten, z.B. Heuchlingen oder Trochtelfingen/Pflaumloch. Bei den von uns beantragten Streichungen geben die Verkehrszahlen den Neubau von OUen nicht her. Außerdem ist nicht gesichert, dass sie tatsächlich zur Entlastung der BürgerInnen führen, zumal Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass die Lärm- und Abgasproblematik oft nur verlagert wurden. Maßnahmen, wie die Einführung von Tempo 30, konsequente Geschwindigkeitskontrollen oder mögliche Instrumente wie die LKW-Maut für Bundesstraßen oder Emissionsminderungen durch die Elektromobilität bieten weiteres Entlastungspotenzial. Und zum Schluss noch ein Mal der Hinweis: Sollte all dies nicht greifen, können die Kommunen von sich aus aktiv werden. Deswegen bitte ich Sie, unserem Antrag/unseren Anträgen zuzustimmen. Margit Stumpp