Nominierungsversammlung zur Landtagswahl 2026

Unsere Nominierungsversammlung zur Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg. Hier nominieren unsere Mitglieder im Wahlkreis 24 – Heidenheim ihre/n Landtagskandidat*in.

Tagesordnung

  1. Begrüßung & Formalia
  2. Wahl der/des Bewerber*in im Wahlkreis 24 – Heidenheim für die Landtagswahl 2026
  3. Wahl der/des Zweitbewerber*in im Wahlkreis 24 – Heidenheim für die Landtagswahl 2026
  4. Termine & Sonstiges

Hinweise zu den Wahlen

Wer ist stimmberechtigt?

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, welche

  • nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
  • ihren Erstwohnsitz im Wahlkreis 24 (= Landkreis Heidenheim) haben
  • seit mindestens 3 Monaten in Baden-Württemberg wohnen
  • zum Zeitpunkt der Nominierung mindestens 16 Jahre alt sind
  • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen

Wer kann kandidieren/gewählt werden?

Wahlberechtigt sind alle Personen, welche

  • zum Zeitpunkt der Landtagswahl mindestens 18 Jahre alt sind
  • seit mindestens 3 Monaten in Baden-Württemberg wohnen
  • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
  • nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Die Stimm- und Wahlberechtigung aller Teilnehmer*innen wird zu Beginn der Veranstaltung überprüft. Bitte bringt dazu euren gültigen Pass bzw. Personalausweis mit.

Freitag
28.02.2025
18:30 - 20:00 Uhr
Talhofcafé
Talhof 1
Heidenheim
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