Unsere Nominierungsversammlung zur Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg. Hier nominieren unsere Mitglieder im Wahlkreis 24 – Heidenheim ihre/n Landtagskandidat*in.
Tagesordnung
- Begrüßung & Formalia
- Wahl der/des Bewerber*in im Wahlkreis 24 – Heidenheim für die Landtagswahl 2026
- Wahl der/des Zweitbewerber*in im Wahlkreis 24 – Heidenheim für die Landtagswahl 2026
- Termine & Sonstiges
Hinweise zu den Wahlen
Wer ist stimmberechtigt?
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, welche
- nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
- ihren Erstwohnsitz im Wahlkreis 24 (= Landkreis Heidenheim) haben
- seit mindestens 3 Monaten in Baden-Württemberg wohnen
- zum Zeitpunkt der Nominierung mindestens 16 Jahre alt sind
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
Wer kann kandidieren/gewählt werden?
Wahlberechtigt sind alle Personen, welche
- zum Zeitpunkt der Landtagswahl mindestens 18 Jahre alt sind
- seit mindestens 3 Monaten in Baden-Württemberg wohnen
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
- nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Die Stimm- und Wahlberechtigung aller Teilnehmer*innen wird zu Beginn der Veranstaltung überprüft. Bitte bringt dazu euren gültigen Pass bzw. Personalausweis mit.