Tagesordnung
- Begrüßung & Formalia
- Input & Diskussion mit Sarah Heim
- Satzungsänderungsanträge
- Bericht des Kreisvorstandes
- Bericht aus der Vorstandsarbeit
- Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer*innen
- Entlastung des Kreisvorstandes, des Kassierers und der Kassenprüfer*innen
- Vorstandswahlen
- Wahl der Kreisvorsitzenden
- Wahl des Kreisvorsitzenden
- Wahl der/des Schriftführer*in
- Wahl der/des Kreiskassierer*in
- Wahl der/des Delegierten zum Landesfinanzrat (LFR)
- Wahl der Beisitzer*innen
- Wahl der Kassenprüfer*innen
- Anträge
- Delegiertenwahlen
- Wahl der Delegierten für die Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) in Wiesbaden (15. bis 17. November 2024)
- Wahl der Delegierten für die Landeswahlversammlung (LWV) in Reutlingen (7. Dezember 2024)
- Wahl der Delegierten für die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) in Reutlingen (8. Dezember 2024)
- Termine & Sonstiges
Die aktuelle Satzung findest du hier: Satzung
Hinweise zur Wahl
Wer ist rede- und antragsberechtigt?
Alle Mitglieder des Kreisverbandes Heidenheim von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind rede- und antragsberechtigt.
Wahlberechtigung
Alle Mitglieder des Kreisverbandes Heidenheim von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind zu allen Anträgen stimmberechtigt. Zudem sind die Mitglieder zu den Vorstandswahlen und den Delegiertenwahlen zu den Landes- und Bundesparteitagen stimm- und wahlberechtigt. Kandidaturen sind auch noch am Abend der Versammlung möglich.
Ausnahme
Die Wahl der Delegierten für die Landeswahlversammlung (LWV) hat besondere Voraussetzungen. Stimm- und wahlberechtigt sind hier alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, welche ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Heidenheim haben und zur Bundestagswahl stimmberechtigt sind (18 Jahre alt, deutsche Staatsbürgerschaft).
Die Wahlberechtigung aller Teilnehmer*innen wird zu Beginn der Veranstaltung überprüft. Bitte bringe dazu deinen gültigen Pass bzw. Personalausweis mit.
Essen & Trinken
Getränke und kleine Snacks werden vom Kreisverband zur Verfügung gestellt. Wir bitten um eine Spende.