Flüchtlingsaufnahme in Ochsenberg 2. Juni 2015 Die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen liegt in der Zuständigkeit des Landkreises. Es handelt sich um Menschen, die nach ihrer Erfassung als Flüchtlinge in einer Landeserstaufnahmestelle einen Asylantrag gestellt haben bzw. dieses betreiben und auf die Anerkennung warten. Dies dauert aktuell in Baden-Württemberg im Durchschnitt 7 Monate. Im Landkreis Heidenheim sind derzeit rund 470 Menschen vorläufig untergebracht, monatlich werden es rund 50 mehr. Man rechnet gegenüber dem Vorjahr mit einer mind. doppelt so hohen Zahl an Flüchtlingen. Die Ankommenden werden in größere Unterkünfte in möglichst allen Städten und Gemeinden verteilt. Eine gewisse Zentralität ist notwendig, weil während der Dauer des Asylverfahrens der Aufwand für die organisatorische Begleitung verhältnismäßig groß ist. Königsbronn gehört zu den wenigen Gemeinden, in denen bisher keine Flüchtlinge vorläufig untergebracht sind. Das soll sich im Herbst ändern. Die Kreisverwaltung hat die Möglichkeit, zu diesem Zweck das Evangelische Freizeitheim in Ochsenberg anzumieten. Es bietet theoretisch Raum für ca. 90 Menschen, tatsächlich sollen dort 55 Personen untergebracht werden. Trotz vieler Bemühungen und Überlegungen kann die Gemeinde zu diesem Standort keine Alternative anbieten. Es wird für Königsbronn ohnehin eine Herausforderung sein, die Unterkünfte für Anschlussunterbringungen, die in der Zuständigkeit der Gemeinden liegt, zu organisieren. Aus verschiedenen Richtungen wurden mehrfach öffentliche Stellungnahmen mit teilweise unzutreffenden und polemischen Aussagen zu der geplanten Unterbringung in Ochsenberg abgegeben. Die Entscheidungsfindung von Kreisverwaltung und Kreisgremien wurde mit nicht zutreffenden Behauptungen kritisiert. Dies gipfelte in der Forderung nach einer „Grundsatzdiskussion“ des Fraktionsvorsitzenden der SPD, die unserer Ansicht nach lediglich dazu führen würde, die Unterbringung der Flüchtlinge in Ochsenberg hinauszuzögern bzw. zu blockieren. Die Unterbringung von Flüchtlingen kann kein Tehma einer Diskussion sein, sie ist eine Pflichtaufgabe. Diese letzte Entwicklung war Anlass, mit der folgenden PM Stellung zu beziehen. Weiter … Foto: Andrys/pixabay.com (CC0 1.0)