Die Jahreshauptversammlung des Stadtverbandes Heidenheim von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Veranstaltung ist öffentlich.
Tagesordnung
- Begrüßung & Formalia
- Satzungsänderungsanträge
- S1 – Anpassung der Amtszeit des Ortsvorstands (siehe unten)
- Bericht des Ortsvorstandes
- Vorstandswahlen
- Wahl der Ortsvorsitzenden (Frauenplatz)
- Wahl der/des Ortsvorsitzenden (Offener Platz)
- Wahl der Beisitzer*innen
- Termine & Verschiedenes
Hinweise zu den Wahlen
Alle Mitglieder des Stadtverbandes Heidenheim sind zu allen Tagesordnungspunkten rede- und
wahlberechtigt. Zudem können Mitglieder, auch noch am Abend der Versammlung, für alle Vorstandsämter
kandidieren.
Satzungsänderungsanträge
S1 – Anpassung der Amtszeit des Ortsvorstands
Antragssteller*in: Kevin Conrad
Satzungstext
Von Zeile 47 bis 52:
(2) Die Ortsmitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr als Hauptversammlung statt. Sie ist jeweils innerhalb des ersten Quartals des Folgejahres zum abgelaufenen Geschäftsjahr einzuberufen. Sie wählt in geheimer Wahl den Ortsvorstand für einen Zeitraum von einem zwei Jahren. Sie nimmt den jährlichen Rechenschaftsbericht des Ortsvorstands entgegen und beschließt über die Entlastung des Ortsvorstands. Sie fasst über die Ortssatzung Beschluss. Auf Verlangen eines Fünftels der Mitglieder muss auch zu anderen Zeiten eine Hauptversammlung einberufen werden.